"Der Rechtsanwalt muss einen ihm erteilten Auftrag so erledigen,

dass er einen möglichst sicheren Weg wählt und

den Mandanten auf diese Weise vor vermeidbaren

und voraussehbaren Nachteilen bewahrt."

                                                    - BGH, Urteil v. 18.03.1993 - IX ZR 120/92


Rechtsanwältin

Melanie Theus

anwaltliches Berufsrecht

Anwaltshaftung

Auch Rechtsanwälte sind nur Menschen und als solche machen auch sie Fehler.

Führen solche Fehler zu einem Schaden für den Mandanten, ist der Rechtsanwalt u.U. hierfür haftbar zu machen. Aus diesem Grunde unterhält jeder Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung.


Die wesentlichen Pflichten des Anwalts sind:


  •     Vollständige Sachverhaltsaufklärung
  •     Detaillierte, ausführliche Rechtsprüfung
  •     Umfassende Rechtsberatung und –belehrung
  •     Organisation, insbesondere Wahrung von Fristen


Hauptpflicht ist dabei vor allem die umfassende rechtliche Beratung des Mandanten, insbesondere die Aufklärung über alle Risiken des konkreten Falls, mit dem Ziel, dem Mandanten den sichersten Weg aufzuzeigen. Verletzt der Rechtsanwalt eine dieser Pflichten,  ist er dem Mandanten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.


Gebührenrecht

Die Gebührenordnung der Rechtsanwälte (RVG) ist für den Mandanten meist nicht ohne Erklärung verständlich. Wenn Sie Fragen zu einer Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwaltes haben, sollten Sie in aller Regel den betreffenden Rechtsanwalt direkt ansprechen. Er ist verpflichtet, Sie über anfallende Gebühren - im Übrigen schon vor Beginn des Mandats - aufzuklären. Sollte trotzdem weiter Uneinigkeit zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt bestehen, prüfe ich gerne die Ihnen vorgelegte Gebührenrechnung.


außergerichtliche Streitschlichtung

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/, zuständig.




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